Guter Text, aber was passiert, wenn das Finanzamt sich unbeeindruckt zeigt? Klage?

Es soll im übrigen Fälle geben, wonach Finanzämter in NRW eine Gewichtsbesteuerung in Betracht ziehen, aber nur, wenn keine Einbauten dem Transport von Gütern im Wege stehen. Damit wäre die klassische Wohnmobil-Ausstattung in Form von festen Einbauten ja kontraproduktiv.

mfG

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)