Nachdem ich mich am WE jetzt einmal durch alle Texte und Gesetze gelesen habe, seh ich wirklich keinerlei Begründung für die PKW-Steuer.

Über WoMo-Steuer kann man sicher streiten, weil da de fakto das FA über die Begutachtung einen Ermessensspielraum hat.

Nach KraftStG ist aber der NORMALFALL, dass nach Gewicht besteuert wird. Davon gibt es zwei Ausnahmen:

WoMo: Das sind Fahrzeuge, die nach EU WoMo (=M1 mit Aufbau SA) sind UND Stehhöhe an der Kochgelegenheit haben.

PKW: Das sind solche, die verkehrsrechtlich PKW sind (also so eingetragen sind) und zusätzlich die in §2 Abs 2a definierten Fahrzeuge: N1 mit >3 Sitzen, M1 AF Fahrzeuge und Konferenzmobile.

Und wenn ein Fahrzeug in keine dieser Gruppen passt, ist es halt ein "anderes" Fahrzeug.

"Transport von Gütern" ist im Gesetz überhaupt kein Kriterium.

Und wenn der Widerspruch abgelehnt wird, und die Begründung nicht überzeugt, dann wird geklagt.

Meine Verkehrsrechtsschutz deckt auch Steuersachen ab Gerichtsverfahren ab
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Rovergrüße

David


1991er 110 SW 200TDi