Hallo zusammen !
Ich würde auf alle Fälle den Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen !!! So können u.a. die anhängigen Gerichtsverfahren mit bedacht werden, auch im Bezug auf die Rückwirkung. Ansonsten bleibt dir nur die eigene Klage !!!!
Bei den Campern gibt es im übrigen ein neues AZ:
FG Saarbrücken 2K 1439/07
Gruß Ralf