Zitat
Mehrfach wurde mir gesagt, es gibt keine "anderen Fahrzeuge" mehr, der Gesetzgeber definiere nur PKW/LKW/Wohnmobil ....

Gruß

Dann verweise sie doch mal auf das ganz aktuelle Kraftfahrzeugsteuergesetz vom 27.03.2007 und hier auf § 8.2 Bemessungsgrundlage "Die Steuer bemisst sich... bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht,..."