Zitat
Naja, genau so hab ich es ja begründet, Kochen im Heckzelt, Kocher in der Tür. Alles genau nach dem Gesetz.

Der gute FA-Mann meinte aber dazu "dass ist aber nicht gemeint, sondern IM Fahrzeug". Die Bulli-Fraktion würde ja auch immer außen in der Schiebetür oder unter der Heckklappe kochen wollen, das würde aber nicht gelten. Meine Frage, wo das im Gesetz stünde, beantwortete er mit "das ist so gemeint". Es ist echt Schade, dass man auf so einer Ebene diskutieren muss, und für harte Fakten dann wohl zum Gericht muss. Aber das sieht er auch so, wenn ich diskutieren wolle, kämen wir um den Rechtsweg nicht herum ...

Wasch des kost!

rg

David

Zitat
Wo steht geschrieben, dass die Stehhöhe im Fahrzeuginneren sein muss?! Tacker deinen Kocher auf einen Klapptisch an der Hecktüre und zieh aussen ein Tarp über die geöffnete Hecktüre, stell Dich hin und koch dem FA einen Kaffee vor. Ein Faltcaravan ist ja auch ein Faltcaravan und kein PKW-Anhänger in Schubkarrenform.
Stehhöhe! Also Womo, also Womosteuer! Feddich! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Moin David,

Für ein "echtes Wohnmobil" muss der Wohnteil den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges ausmachen - damit ist da Thema "draußen kochen" durch, da die Außenflächen nicht zur Nutzfläche zählt. Wäre das nicht so, dann müssten die theoretischen Außenflächen aller Türen gerechnet werden.

Zwar hast Du Kocher / Spüle aber eben keine Stehhöhe, weil dein Standort keine Nutzfläche also auch keine Wohnfläche des Fahrzeuges ist!

Gruß Stefan


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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