genau,

ich habe zwar noch über ein halbes Jahr keinen Handlungsbedarf...


Warum druckt Ihr nicht die Entsprechenden Passagen aus dem Gesetz aus und nehmt sie mit?

Oder macht einen 2ten Termin mit der Ankündigung den aktuellen Gesetztestext nachzureichen/mitzubringen.
Das nötigt den Sachverständigen ( oder auch nicht ) sich selbst nochmal das ganze durchzulesen.
Allgemein besteht eine Hinhaltetaktik. Ob von oben angeordnet oder nicht.
Der nächste Schritt ist das Ihr eine Unterredung mit dem Dinststellenleiter fordert...


Nicht klein beigeben, Papiertieger mit Papier ködern...

gute N8, ranx


ranx2