Die ersten vier Ziffern können sich bei Kategoriewechsel natürlich ändern; die letzten beiden (abgasrelevanten) dann, wenn der steuerliche Wechsel durch andere anzuwendende Normen aufgrund Kategoriewechsels oder Auflastung über 2,8t eine andere Einstufung bedeutet.
Die 2,5t sind Grenze in den Abgasnormen - 2.8 ist ein deutsches Steuerspezifikum.
Was den Hrstellern immer offen steht ist die Wahl zwischen PkW- und LkW-Norm (Fahrzeug gesamt oder nur Motor gemessen). Die meisten Hersteller haben eine PkW-Version ohnehim in Angebot und der PkW-Test ist um Klassen billiger. Bei "Kundenmotoren" an Kleinserienersteller wird u.U. die LkW-Prüfung verwendet.