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Zitat
... Euro II, EURO I Fahrzeuge ...
Leute, bitte schreibt das anderes, sonst kommen Neue wieder auf falsche Ideen und fragen das Gleiche noch einmal.

Euro 1, Euro2 ...
aber 94/12/EG (Gewichtsklasse) II


Derzeit wird geklärt, wieso manche Fahrzeuge Schlüsselnummer 23 oder 24 haben (Euro1) bei einem Zulassungsdatum 1997 und 1998.
Wie es im Augenblick aussieht, mußten bereits in dieser Zeit alle PKWs die Euro-2-Norm erfüllen - mit einigen Ausnahmen, Fahrzeuge über 2,5 to oder mehr als 6 Sitzen ... Für diese Fahrzeuge gab es noch keine einheitlichen Prüfgrundlagen und Schlüsselnummern.
Also wurden sie nach Euro 1 geschlüsselt (23 oder 24), bekamen aber den Zusatz, daß sie die Euro-2-Kriterien (erfüllt RL 94/12/EG) für leichtere Fahrzeuge erfüllen würden, wenn sie den gälten. Nur so sollen sie zulassungsfähig gewesen sein.
Erst später wurden für diese Fahrzeuge die Meßverfahren festgelegt und die Schlüsselnummern 28 und 29 vergeben.

Gibt es PKW-Fahrzeuge (keine LKWs wie z.B. 110erHT) dieser Sonderklasse aus den Jahren 1997 und 1998, die die Schlüsselnummer 23 oder 24 haben und keinen Eintrag "erfüllt 94/12"?

Wir prüfen gerade, ob es jetzt möglich ist, per Gutachten o.ä. diese Fahrzeuge mit dem 94/12/EG-Eintrag nachträglich in Euro 2 zu hieven.

Das würde dem ein oder anderen bei der Steuer aber auch bei der Plakette helfen.
Wenn ich eine Rückmeldung habe und der aufgezeigte Weg gangbar ist, werde ich hier und in den Paralleluniversen alle Leute informieren - versprochen!

A N D R E A S


Das Rübenschwein
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whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Ich hatte ja nochmal Einspruch wegen der falsch festgelegten Schlüsselnummer beim FA eingelegt ( 110ST neue Schlüsselnummer 19 anstatt 23) und da schreibt mir der freudliche FA-Beamte doch einen schönen Satz ins Antwortschreiben:"Die Daten in den Fahrzeugpapieren sind für die Finanzverwaltung bindend."
Was da wohl alles drunter zu verstehen ist ...????
Gibts eigentlich was Neues bei Andreas ???

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Zitat
"Die Daten in den Fahrzeugpapieren sind für die Finanzverwaltung bindend."
Gibts eigentlich was Neues bei Andreas ???

1. JA Schlüsselnummern müssen bei der Verkehrsbehörde/TÜV geändert werden
2. NEIN (die Experten sind sich noch nicht einig wegen der Lesart der Bemerkungen)

A N D R E A S


Das Rübenschwein
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viermalvierer
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Die Verkehrsbehörde ändert und das FA muss sich dann die richtige Schlüsselnummer raussuchen (eigentlich) oder hab ich das falsch verstanden ? Sie richten sich doch nach den Tabellen des KBA, glaub ich !??

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Die Verkehrsbehörde bekommt vom Hersteller (KBA-Tabelle im Rechner) oder Gutachter die Schlüsselnummern. Diese werden in Deine Papiere und den Rechner eingetragen.
Das FA holt sich diese Daten und erstellt danach einen Steuerbescheid.

Beispiel:
Du nimmst einen Defender 110 vom brit. Militär mit V8-Benziner. Du baust einen 300Tdi ein.
Die Verkehrsbehörde übernimmt die neue Schlüsselnummer aus dem Umrüstungsgutachten, trägt sie ein und übermittelt diese ans FA für Dein Fahrzeug.
Wenn die Verkehrbehörde dabei einen Fehler macht, ist auch der Bescheid falsch. Du mußt dann aber die Verkehrsbehörde anschei... und nicht das FA.

A.


Das Rübenschwein
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gibts eigendlich inzwischen was neues?


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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viermalvierer
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Zitat
Zitat
... Euro II, EURO I Fahrzeuge ...
Leute, bitte schreibt das anderes, sonst kommen Neue wieder auf falsche Ideen und fragen das Gleiche noch einmal.

Euro 1, Euro2 ...
aber 94/12/EG (Gewichtsklasse) II


Derzeit wird geklärt, wieso manche Fahrzeuge Schlüsselnummer 23 oder 24 haben (Euro1) bei einem Zulassungsdatum 1997 und 1998.
Wie es im Augenblick aussieht, mußten bereits in dieser Zeit alle PKWs die Euro-2-Norm erfüllen - mit einigen Ausnahmen, Fahrzeuge über 2,5 to oder mehr als 6 Sitzen ... Für diese Fahrzeuge gab es noch keine einheitlichen Prüfgrundlagen und Schlüsselnummern.
Also wurden sie nach Euro 1 geschlüsselt (23 oder 24), bekamen aber den Zusatz, daß sie die Euro-2-Kriterien (erfüllt RL 94/12/EG) für leichtere Fahrzeuge erfüllen würden, wenn sie den gälten. Nur so sollen sie zulassungsfähig gewesen sein.
Erst später wurden für diese Fahrzeuge die Meßverfahren festgelegt und die Schlüsselnummern 28 und 29 vergeben.

Gibt es PKW-Fahrzeuge (keine LKWs wie z.B. 110erHT) dieser Sonderklasse aus den Jahren 1997 und 1998, die die Schlüsselnummer 23 oder 24 haben und keinen Eintrag "erfüllt 94/12"?

Wir prüfen gerade, ob es jetzt möglich ist, per Gutachten o.ä. diese Fahrzeuge mit dem 94/12/EG-Eintrag nachträglich in Euro 2 zu hieven.

Das würde dem ein oder anderen bei der Steuer aber auch bei der Plakette helfen.
Wenn ich eine Rückmeldung habe und der aufgezeigte Weg gangbar ist, werde ich hier und in den Paralleluniversen alle Leute informieren - versprochen!

A N D R E A S


Hallo Andreas !
Sag mal, gibts schon was Neues von der Front ? Seid ihr weitergekommen wegen der Euro 2-Norm? Kannst du mir evtl. die Quelle nennen, wo nachzulesen ist, das mit der 94/12 die Euro 2-NOrm gemeint ist ?!!
Gruß Ralf

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Hi Ralf,

wir haben bisher widersprüchliche Aussagen von den befragten Sachverständigen bekommen. Deshalb haben wir einen der Mitverfasser der Richtlinie angetriggert. Der muß schließlich wissen, was er gemeint/geschrieben hat.

Antwort steht noch aus.

A N D R E A S


Das Rübenschwein
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Habemus Papam
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Zitat
die Quelle nennen, wo nachzulesen ist, das mit der 94/12 die Euro 2-NOrm gemeint ist ?!!

http://www.umweltdaten.de/verkehr/downloads/gwpkwlnfz.pdf

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