Hallo Caruso,
im Kfz.-schein steht: "Fz erfüllt RL94/12/EG II"
und ist nach dem 01.01.2006 zugelassen und muss somit Gesetzlich bei Erstzulassung nach diesem Datum EURO II entsprechen.
Mein Argument:
Wenn mein Fahrzeug nicht mehr als WOMO wg. Stehhöhe anerkannt wird und somit lt. Finanzamt ein PKW ist, so muss er auch steuerlich wie ein PKW eingestuft werden. D. h. mein Fz. muss mindestens in EURO II eingestuft werden (da EZ. im November 1998), aufgrund der Gesetzeslagen (EG Recht usw.).
Dazu hatte ich noch so eine schöne Liste ausgedruckt und dem Einspruch beigelegt, die ich hier (ein Link) irgenwo im Forum gefunden habe.
Das reichte als Argument völig aus.
Gruß


Volker D
Fernmechaniker, 130er TD5 Ambulance, Santana Ligero 88 & ex. CT-Discofahrer
Jeep may be famous, LAND-ROVER is Legendary"----*