Hallo Ralf,
Hallo Andreas,
ich hatte beim FA diese Info
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_312/DE/Service/Downloads/Abt__IV/081,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
ausgedruckt und mithingeschickt. Meine Argumentation, wenn Umstufung als PKW, dann bitte richtig nach EURO II, da Fz. nach dem 01.01.1996 zugelassen
>erfüllt Rili 94/12 .... also Euro 2 <
Mit diesem Argument konnte ich überzeugen.
@ Roverviruns, Du hast recht, ich meinte nach 1996 <img src="/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />
Übrigens, mein zusätzlicher Einspruch gegen die Rückwirkende Steuererhebeng ab dem 01.01.2006 bleibt bestehen, diese Einsprüchje werden im Moment geprüft,
da es durch diese Regelung keine Rechtssicherheit mehr
in diesem "Rechtsstaat" gibt.
Gruß