Hi Volker,

Du brauchst die Seitenscheiben nicht mehr zu verblechen. Nach dem neuesten Steuergesetz von Dez. 2006 kommt es nur auf die Personentransportfläche an. Ist diese <50% der gesamten Nutzfläche , gilt das Fahrzeug als "Anderes Fahrzeug" und wird wie ein LKW versteuert.

Wenn die Knalltüten immer noch mit den Seitenscheiben oder einer Trennwand kommen, verweise sie darauf!
Es kommt auch nicht auf die Eintragungen in den Papieren an sondern auf den tatsächlichen Zustand - Du mußt also auch keine Sitze aus den Papieren streichen lassen.

Wenn Du mehr Infos brauchst -> PN

A N D R E A S


Das Rübenschwein