Zitat
Die Sitze müssen ausgetragen werden, Bleche und Trennwand können wieder ab. Steuerlich wird er als LKW behandelt...

Hi Volker,

wo steht denn, daß die Sitze ausgetragen werden müssen? Steuerrecht und Verkehrsrecht sind doch unabhängig nach Urteilen des Bundesfinanzhofes (u.a. BFH VII B 333/05, Urteil Seite 6 Pkt. 1.b).

Also muß und kann er nicht fordern, daß die Sitze ausgetragen werden. Du möchtest Dir schließlich die Kosten des TÜV und evtl. höhere Versicherungsprämien sparen. <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

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A N D R E A S


Das Rübenschwein