Hallo Carsten,
Hallo JVA,
ihr habt beide Recht, was das KBA betrifft. Lt. neuem Zulassungsgesetz sieht es so aus, das es im Ermessen der Zulassungsstelle liegt, ob sie eine KBA Auskunft benötigen oder nicht <img src="/forum_php/images/graemlins/hack.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />.
Im allgemeinen wird das so gehandhabt, das die Daten, speziell vom TÜV eingetragen und evtl. noch den Kaufvertrag als quasi Eigentumsnachweiß und ERstzulassngsnachweiß anerkennen. <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Vorher nachfragen <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />, wir benötigen es nicht mehr für unsere Testfahrzeuge. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Gruß


Volker D
Fernmechaniker, 130er TD5 Ambulance, Santana Ligero 88 & ex. CT-Discofahrer
Jeep may be famous, LAND-ROVER is Legendary"----*