übliche Praxis sind:

- 3 Gehaltsnachweise
- aktuellen Steuerbescheid/Einkommensteuererklärung, wenn man nicht der schnellste ist
- Nachweise über sonstige Einkünfte/Ausgaben (Unterhalt zum Bleistift)

Bei Selbständigen sinds natürlich noch andere Bonitätsnachweise.


.... und das schon seit vielen vielen Jahren.

Dazu kommen dann noch die Unterlagen zum Häusle, um den Wert zu beurteilen.

Die Banken sind lt. Kreditwesengesetz zur Prüfung verpflichtet. Wie man diese Pflicht lebt,
ist allerdings Auslegungssache. <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


G-aby
burgerfrau

463.204