Ei gucke da - nicht schlecht, hab ich garnicht gewußt.

Wobei ANR4583 = Wolf-Felge <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Dann steht unter Punkt 4:
"Die Anzeigegenauigkeit des Geschw.....Ein Nachweis ist vorzulegen"

Außerdem ist das Dokument ein Teilegutachten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />

Wer "legal" rumfahren will, muß die Reifen/Radkombination noch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, oder zumindest beim TÜV o.Ä. die Abnahme machen lassen und diese Abnahmepapiere im Fahrzeug mit sich führen.

Hängt also etwas vom Prüfer ab, ob er einen Nachweis (Tachogenauigkeit) haben will.

Grüße aus dem Odenwald
Olaf


Grüße von der Nordsee
Olaf