ich gehe davon aus, dass der llk nicht eintragungspflichtig ist.

meines wissens ist aber eine leistungssteigerung ab 5% eintragungspflichtig.
was du also aus dem llk rausholst, ist deine sache <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


und wenn schon mehr sauerstoff, dann auch mehr diesel dazu. sonst bringt der wirklich nix! außer geringerer abgastemperatur...

grüße!
christoph