Ist mir vor Jahren auch mal passiert, da war es 6 oder 8 Wochen bei Nichtverschulden des Händlers(z.B. verspätete Bestellung weil gepennt o.ä.).
Da die Verbraucherrechte eigentlich in den letzten Jahren etwas gestärkt sein sollen(kann aber auch nur Show sein) ist die Überziehungsfrist wirklich evtl. schon bei 4Wochen angelangt. Aber ich bin kein Verbraucherschützer/RA.
Aber das sollte eigentlich im Kleingedruckten des Kaufvertrages bzw. der verbindlichen Bestellung deutlich stehen.


Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Weissagung der Cree-Indianer)