Hey Leute,
jetzt werf ich euch mal folgendes an den Kopf:
§35a abs.6 STVZO verweist auf
EWG Norm 74/408(Anhang 2 Ziff 1.1) sowie auf
76/1115/EWG(Anhang 1 Ziff 4.3.8)
danach sind in Fahrzeugen der Klasse M
bei Klappsitzen keine Gurtverankerungen,und also
auch keine Gurte vorgeschrieben.
Mein HZJ78 ist ein Original Toyo-Import,mit
wie oben geschrieben ehemals 10 eingetragenen
Sitzplätzen.
Gruß aus Berlin