... und was ist wenn ich "Frischmilcherzeugnisse oder Fleich" fahre ?

==>

Von dem Verbot ausgenommen ist

* der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
* der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- und Entladestelle und einem innerhalb des Umkreises von höchstens 150 km gelegenen Hafen (An- und Abfuhr),
* die Beförderung von
o frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
o frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
o frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
o leichtverderblichem Obst und Gemüse,

==> Also im Notfall immer ein rohes Steak auf´m Anhänger mitführen <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


schönen tach noch....

Sebastian

... wünsche allzeit eine handvoll Schlamm unter den Reifen