Fürs Leergewicht gilt beim Kraftstofftank eine 90% Füllung sowohl in Deutschland als auch in Österreich (gemäß EU-RL 97/27). Wie Wasser bzw. Abwassertanks bewertet werden scheint von TÜV zu TÜV unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Auch geht aus den deutschen Papieren nicht explizit hervor wieviel (Kraftstoff)Tanks an einem BREMACH überhaupt montiert sind und welchen Inhalt die haben. Bei TÜVs die keine eigene Waage haben, ist eine Wiegekarte von einer öffentl. Brückenwaage mitzubringen, auf der das Fahrzeug vorher verwogen wurde ....

Ubrigens habe ich vorige Woche anläßlich einer TÜV-Abnahme mit dem Prüfstellenleiter im deutschen Bußgeldbescheid geblättert:
Demnach wird eine Überschreitung des zul Gesamtgewichtes ab (!) 5-10% mit einer Strafe von 10 Euro geahndet. Was den Umkehrschluß zuläßt, das Überladungen von bis zu fast 5% toleriert werden (weil sie ja nicht im Bußgeldbescheid erfasst sind).
Und für Österreich gilt nach Aussage der OÖ Landesreg.: Werden Fahrzeuge auf einer fliegenden Waage von der Behörde verwogen, ist ein Ablesefehler bzw. eine Ungenauigkeit von 50 kg je Rad zu berücksichtigen (was in dem Fall eine Toleranz von 200 kg ausmacht.)
mfg, Erich