Naja, das mit der Überladungskulanz würde ich nicht
ausreizen wollen, weil diese nur auf "Fahrlässigkeit"
anzuwenden ist.
Wenn das Fahrzeug aber schon darauf angelegt ist,die
Gewichtsgrenze nicht einzuhalten, wir regelmässig
"Vorsatz" unterstellt.
Und das kann dann in verschiedenen EU-Ländern richtig
böse werden.
Das Gewichtsproblem stellt sich wohl meißt bei einer
Polizeikontrolle mit Waage,und da interessiert nur die
Summe der addierten Achslasten.
Auch wenn es keine technische Überladung darstellt.
GRuß aus Berlin