Zitat
Frage 2:
Wie wird bei der Zulassung die Tankfüllungen (Diesel, Trinkwasser, Abwasser) gerechnet? Voll, nur eine bestimmte Menge oder gar nicht?

EU-Richtlinie RICHTLINIE 2001/116/EG DER KOMMISSION:
Zitat
Masse des Fahrzeugs mit Aufbau und, im Fall eines Zugfahrzeugs einer anderen Klasse als M1, mit Anhängevorrichtung, sofern vom Hersteller geliefert, in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells oder
des Fahrgestells mit Führerhaus ohne Aufbau und/oder Anhängevorrichtung, wenn der Aufbau und/oder die Anhängevorrichtung nicht vom Hersteller geliefert wird (einschließlich Betriebsflüssigkeiten, Werkzeug,
Ersatzrad (sofern vorhanden) und Fahrer und, für Kraftomnibusse, Masse des Mitglieds des Fahrpersonals,
wenn das Fahrzeug über einen Sitz für ein Mitglied des Fahrpersonals verfügt (o)) (Größt- und Kleinstwert
für jede Variante): . . . .

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_018/l_01820020121de00010115.pdf

Das heißt: Diesel und Wasser voll, Abwasser leer ...