Nachdem mir die forumssoftware mein schönes, langes Post zerschossen hat, probiere ich es nochmal:

Die gesetzlichen Schranken sind da und lassen sich nicht wegargumentieren, oder gar wegignorieren. Beispiel Österreich: Früher richtete sich das Kriterium der Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Überladung nach dem technischen Höchstgewicht, wobei die abgelasteten Fahrzeuge im Vorteil waren. Seit einer Novelle aus dem Jahr 2006 ist das leider anders: Ab einer Überladung von mehr als 2% des höchstzulässigen Gesamtgewichts gilt die Verkehrssicherheit von Gesetzes wegen als gefährdet (§ 102 Abs. 12 lit. d KFG - aus dem Kopf zitiert, weiß nciht genau, ob es stimmt).

Damit kann die Polizei die Weiterfahrt durch Zwangsmaßnahmen (Wegnahme des Schlüssels und/oder der Kennzeichen) unterbinden, bis der Zustand der Überladung durch Umladung oder Deponie aufgehoben wird. Das heißt für uns: wenn das Ablassen von Wasser nicht ausreicht, wird es eng.

Das Gesetz beinhaltet eine Ermächtigung zu Zwangsmaßnahmen, keine Verpflichtung . Das bedeutet, dass es von der sozialen Dynamik bei deiner solchen Kontrolle abhängt, ob man Pech hat oder nicht. Ist die Tonart der Kommunikation gemäßig (Lautes Brüllen von "Raubrittertum! Wegelagerei! Unverschämtheit!" könnte eventuell das Gesprächsklima nachteilig beeinflussen), kann man dem Kontrollorgan vernünftig klar machen, dass eine Überladung von 100 Kilo bei einem Wagen, der technisch 800 Kilo mehr transportieren kann, geringfügig ist, ist ein Vorgesetzter da, der über die Schulter kuckt, und so weiter. Bei meinem Schwager, dem Vernehmen nach unbarmherzigster Bulle der Salzburger Verkehrsabteilung, und bekennender Wohnmobil-/LKW-/Transportergegner, hätte man damit wahrscheinlich keine Chance.

die oben erwähnte Regelung ist typisch für eine Norm, die eigentlich auf den Schwerverkehr gemünzt ist, die uns aufgrund der engen 3,5 Tonnen-Regel aber voll erwischt. Bei einem 40 Tonner macht die 2%-Regel immerhin noch 800 Kilo aus, daher waren die Grünen sogar dagegen. Für uns sind das aber leider maximal 70 Kilo.

Zu den möglichen Gewichtseinsparungsmaßnahmen beim Bremach-Ausbau:

Ich schicke voraus, dass sich meine Erfahrung mit dem Bremach auf gut 250 Kilometer Fahrt von Erich zum Ausbauer beschränkt, also bin ich alles andere als ein Experte. Allerdings habe ich mir zu der Gewichtsfrage selbst genügend Gedanken gemacht.

Wenn man das Einsatzgebiet des Bremach auf Europa beschränkt, kann man m.E, gut auf den zweiten Dieseltank verzichten. Der aktuelle 116 PS Euro 4 Motor soll sparsam sein. Darüber hinaus ist man in Europa doch zumeist auf Straßen oder guten Pisten unterwegs. Selbst bei pessimistischer Einschätzung des Durchscnittsverbrauchs müsste der Wagen mit einem 130 Liter-Tank mindestens 1.000 Kilometer Reichweite haben, was für Europa doch wirklich ausreichen sollte. Ebenfalls totes Gewicht ist dann auch das Stahlrohr des Schnorchels. Den würde ich höchstens in Island als nötig ansehen, aber eigentlich nicht mal dort. Die serienmäßige Luftansaugung im Bremach ist so hoch oben, dass man sicher ganz andere probleme hat, wenn man mal so tief im Wasser steht. Entscheidet man sich für die 315-75R16 Bereifung anstelle der 255/100 Michelins, spart das schonmal über 100 Kilo.

Weiters: Auch wenn es gut aussehenmag, aber nicht jeder Quadratzentimeter muss mit Riffelblech bepflastert werden. Alu hin, Alu her, das Zeug wiegt eine Menge. Linoleum o.ä. ist im Innenraum eine billige und auch warme Alternative.

Auch beim Ausstelldach lässt sich Gewicht sparen: Anstelle von Riffelblech kann der Dachdeckel beispielsweise aus dem viel leichteren Alucupond gefertigt sein, oder - wenn er nicht begehbar sein muss - aus dem nochmals leichteren Monopan.

Zuletzt: Wenn man statt der zwei Dutzend mitgelieferten Schlüssel nur vier Stück einsteckt, hat man auch wieder jede Menge Gewicht gespart ... <img src="/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />

Noch was zu der Zulassung für fünf Personen: Ich weiß nicht. IN der Höhe der seitlichen Einstiegstür kann max. eine Sitzbank für zwei Personen reinpassen, das heißt, Du brauchst nochmal einen Einzelsitz, der als Personensitz während der Fahrt zugelassen und ausgestattet ist (Sitzgurt). Ich weiß nciht, wie streng das der TÜV handhabt, aber es könnte vielleicht sein, dass die Zulassung für die fünfte Person deutlich mehr Aufwand macht als sie bringt.

Liebe Grüße,
Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!