Die EU-Mitglieder haben ja (glücklicherweise) die Tankstellenpreise noch nicht dirigistisch vereinheitlichen können (siehe unterschiedliche Steuern auch bei Mineralölprodukten).
Nach meinem Kenntnisstand ist es unzulässig, mehr als den vom Hersteller eingebauten Tank - plus Ersatzkanister - im Nachbarland billig zu füllen und dann über die Grenze nach Hause zu fahren.
Ob der große Zusatztank fest eingebaut und TÜV-geprüft ist, ist dabei völlig unerheblich. Es geht hier zuerst um die Treibstoffmengen und nicht um ABE. (Es ist ergrauten Wohnmobilfahrern, die sich ein kleines Renten-Zubrot mit so einem privaten Transport sichern wollten, z.B. an der Grenze zu Luxemburg schon der Schreck ins Portefeuille gefahren!)
Wer eine andere Rechtslage kennt, möge sich melden!