Das gilt für die Einfuhr aus Nicht-EG-Staaten.
Innerhalb der EG gilt:
"Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet."

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/a0_reisen_innerhalb_eg/index.html


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