"Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde."

Das findet man hier:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_...nzen/index.html


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