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Offroad-Mc Frosch
Offroad-Mc Frosch
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Zitat
kann axi nur beipflichten, kauf deine militärkisten doch von einem deutschen importeur, baust damit ja noch ein paar harz 4er ab in dem du dann arbeitsplätze schaffst oder erhältst.

Na ich bin doch der Importeur und schaffe damit Arbeitsplätze hier in Braunschweig <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Und mit dem Verbrauch meiner Kisten fördere ich auch noch Arbeitsplätze <img src="/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />


Nichts ist besser als so ein Ding
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hosenjagender Korbsammler
hosenjagender Korbsammler
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[Zitat
Informiere Dich mal über die Rechtslage [/quote]


jetzt mal im ernst, ist da etwas neues rausgekommen ?

das war doch immer so, wenn der zusatztank ordnungsgemäß eingetragen ist, ist das tanken im ausland legitim. also kein schmuggel.


Biete leicht gebrauchte Schreibfehler der Marke Apple, einzusetzen auf dem ipad oder iPhone.
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L
Hier geht gar nichts mehr
Hier geht gar nichts mehr
L Offline
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Zitat
Zitat
wie wird die energiesteuer abgeführt, prozentual oder pauschal ?

% natürlich

Nett ist auch die Ökosteuer verbunden mit der Zwangsauffüllung von zukünftig 25% Biomasse im Diesel was mich zu der Frage bringt wie das mein Töff so auf Dauer verträgt....denn das wird dann wirklich teuer, ist aber eine andere Geschichte.

Lesenswert
http://www.eco-world.de/scripts/basics/econews/basics.prg?a_no=10334 <img src="/forum_php/images/graemlins/fingerr.gif" alt="" />

PS
Wir sind der Abschaum, seht es endlich ein <img src="/forum_php/images/graemlins/nana.gif" alt="" />

Die Energiesteuer (früher Minerlölsteuer) wird bekanntermaßen nicht prozentual, sondern nach festen Sätzen pro Mengeneinheit berechnet. Vater Staat hat also von steigenden Preisen an den Tankstellen über die Energiesteuer keine Mehreinnahmen, sondern lediglich über die Märchensteuer.

http://bundesrecht.juris.de/energiestg/__2.html

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Der in die Kälte ging
Der in die Kälte ging
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Zitat
[Zitat
Informiere Dich mal über die Rechtslage


jetzt mal im ernst, ist da etwas neues rausgekommen ?

das war doch immer so, wenn der zusatztank ordnungsgemäß eingetragen ist, ist das tanken im ausland legitim. also kein schmuggel. [/quote]

in der vergangenheit waren 200l in festeingebauten tanks legal...

hab heute auch getankt... 47cent/liter diesel...)
und ohne quittung... 32cent/liter...))


Bezahlt wurde nicht, da niemand mehr wusste, womit, wieviel und wofuer.

Der Kapitalismus hat nicht gesiegt, er ist nur uebrig geblieben.
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Die EU-Mitglieder haben ja (glücklicherweise) die Tankstellenpreise noch nicht dirigistisch vereinheitlichen können (siehe unterschiedliche Steuern auch bei Mineralölprodukten).
Nach meinem Kenntnisstand ist es unzulässig, mehr als den vom Hersteller eingebauten Tank - plus Ersatzkanister - im Nachbarland billig zu füllen und dann über die Grenze nach Hause zu fahren.
Ob der große Zusatztank fest eingebaut und TÜV-geprüft ist, ist dabei völlig unerheblich. Es geht hier zuerst um die Treibstoffmengen und nicht um ABE. (Es ist ergrauten Wohnmobilfahrern, die sich ein kleines Renten-Zubrot mit so einem privaten Transport sichern wollten, z.B. an der Grenze zu Luxemburg schon der Schreck ins Portefeuille gefahren!)
Wer eine andere Rechtslage kennt, möge sich melden!

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Habemus Papam
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Das gilt für die Einfuhr aus Nicht-EG-Staaten.
Innerhalb der EG gilt:
"Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet."

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/a0_reisen_innerhalb_eg/index.html


autoteam-essen.de
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[quote]Das gilt für die Einfuhr aus Nicht-EG-Statten.
Innerhalb der EG gilt:
"Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet."




Also Luxemburg gehört nun doch noch dazu! <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Und die weitere Formulierung scheint mir ein weites Feld der juristischen Interpretation zu sein. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />

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Habemus Papam
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"Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde."

Das findet man hier:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_...nzen/index.html


autoteam-essen.de
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Ich hab mal den 120 Liter Reservekanisterinhalt aufm Dach in Namibia vollgemacht und bin mit den normalen Tanks nach Botswana eingereist. Trotz Zollunion habe ich (ok, Diskutiererei, verlängerte Wartezeiten und tatsächlicher Abgabe mal hin oder her) Sondersteuer gezahlt. Botswana hatte ein überraschend gutes Tankstellennetz, so fuhr ich die 120 Liter oben auf dem Dach weiter nach Südafrika. Dort zahlte ich trotz Zollunion extra Spritsteuer. Das gleiche in Swaziland und Lesotho, dann immer wieder Südafrika. Die Unsicherheit über evtl. bald auftretende Haupttanklecks führte leider zu dieser Sicherheitsmaßnahme. Zurück an der Grenze zu Namibia nach vier Monaten war uns klar, daß wir den ursprünglich namibischen Sprit nun mehr als vergoldet hatten... und GERADE DA, als wir die meisten Liter einfach benutzt hatten, wars den Zöllnern egal.

Petrol happens...

L. <img src="/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />C.


http://www.offroadhoch2.de

der Schniedel wächst mit seinen Aufgaben



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[quote]"Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. Zusätzlich sind 10 Liter im Reservekanister abgabenfrei, wenn der Kanister mit dem Pkw bzw. Kraftrad eingeführt wird. Der abgabenfrei eingeführte Kraftstoff darf aber nur in dem Fahrzeug verwendet werden, mit dem er eingeführt wurde."







Was ja dann wohl dem entspricht, was ich vorhin als Rechtslage angesprochen habe.

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