guten morgen erstmal;

kann ich garantieansprüche geltent machen,wenn ich einer werkstatt die zu verbauenden teile anliefere ?
und ich mir die zu verbauenende teile zuvor auf dem freien markt besorgt habe?
also es keine originalteile sind?
und die teile sich ratzfatz verabschieden und sich dadurch ein schaden einstellt

kann ich die werkstatt dann an den hammelbeinen ziehen und sie zur schadenswiedergutmachung verdonnern?

würde mich interessieren.



Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.