Arbeitszeugnisse lasse ich generell vom Anwalt gegenlesen.


Genau deswegen!!!
Dein Anwalt hat vermutlich viel zu lesen, von Dir.
Wenn ich offen die tatsächliche Beurteilung schreibe, zwingt mich spätestens das Arbeitsgericht zu einem wohlwollendem Zeugnis, weil die Deppen die Wahrheit nicht verknusen können.


mfg Carsten


Hoffnung ist die Wiese, auf der die Narren grasen.