"Wenn ich offen die tatsächliche Beurteilung schreibe, zwingt mich spätestens das Arbeitsgericht zu einem wohlwollendem Zeugnis, weil die Deppen die Wahrheit nicht verknusen können. "

tja, da muss ich G55 leider recht geben. es dürfen in einem
zeugnis keine negativen äußerungen geschrieben werden,
sonst ist es sicher, dass du als arbeitgeber vor das arbeitsgericht
gezerrt wirst.

aus diesem umstand heraus haben sich die verklausulierungen
und die teilweise recht schwülstigen formulierungen ergeben.
wenn du jetzt ein "klartext" zeugnis erstellst, ehrt dich das zwar
als mensch, könnte aber den geistig etwas weniger beweglichen
personaler (und da hats echt ne menge von) abschrecken.

meine meinung: nimm die formulierungen und such dir das beste
raus. fertig.
mag zwar mit deinem bauchgefühl nicht überein gehen, macht aber
die wenigsten scherereien.

die meisten zeugnisse sind eh wertlos oder gefälscht.


whipple-scrumtious fudgemallow delight