also in meinen bescheidenen unterlagen find ich auch nur:

Seit April 1996 sind bei Neuinstallation
von Gasanlagen in Straßenfahrzeugen
und Anhängern aller Art, die Wohn-
und Aufenthaltszwecken dienen,
Gasanlagen mit einem Betriebsdruck
von entweder 30 oder 50 mbar zuläs-
sig. Die Änderung des Betriebsdrucks
auf 30 mbar erfolgt im Zuge der EG
Harmonisierung. Es dürfen nur
Druckregelgeräte und Verbrauchsge-
räte (Heizung, Kocher, Kühlschrank,
Boiler usw.) des gleichen Betriebs-
drucks in einem Fahrzeug betrieben
werden.

<img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />