Das Fahrzeug ist von 2004-2005 nach Gewicht zu besteuern, ab dem 01.05.2005 als PKW nach Hubraum. Damit ist die zuviel bezahlte Steuer 2004-2005 zu erstatten. Das ist der (einzige) Erfolg in diesem Urteil. Das Verhältnis Personen-Beförderungsfläche außer Fahrersitz und toten Flächen zu Laderaum Fläche beträgt 53:47 % !
Somit gilt aktuell wieder die hohe Hubraumsteuer. Ist leider so, trifft aber wohl für die meisten Geländewagen zu.
Das wurde hier eigenartigerweise noch gar nicht klargestellt.