Für mich kann ich da z.B. rausziehen, wie nach Ansicht des Gerichts die Fläche zur Personenbeförderung zu messen ist (Sitzfläche plus Fußraum Beifahrer und Rückbank, OHNE Fahrersitz!). Bislang war mein FA immer der Meinung, die komplette Kabine (lediglich ohne Pedalraum) sei anzurechnen und haben sogar Cubbybox und Getriebetunnel zur "Personenbeförderung" dazu gerechnet.

Das hat mit gesundem Menschenverstand nichts zu tun, aber die haben sich auf ein exotisches Münchner Urteil berufen und gegen so viel Starrsinn komm' ich nicht an.

Außerdem kann ich da rausziehen, dass mein umgebauter 130 völlig eindeutig ein M1-AF ist und damit nicht als PKW zu versteuern ist.




Konkret war dieses Urteil die Grundlage dafür, dass meine Anwältin einen ruhenden Einspruch beim FA wiederbeleben konnte und wir jetzt ernsthaft Aussicht darauf haben, meine bislang zu viel gezahlten 1000 Euro von dem Banditenpack zurückzukriegen.


Eigentlich dachte ich, ich kaufe ein Auto. Stattdessen bekam ich ein Hobby.