Ein 130er kann niemals nicht ein M1AF (Sowohl-als-auch-Auto) sein, weil es
keine umklappbare Bank zur Vergrößerung der Transportfläche in einem gemeinsamen Raum mit den Personen gibt. Es kann deshalb auch kein Kombi (M1AC) sein, der sowieso eine zugehörigen Sedan-/Stufenheck-Version voraussetzt.

Ein 130er ist wegen der Ladefläche technisch ein N1BB und wird auch so zugelassen.

Steuerlich ist die Einstufung als "anderes Fahrzeug" an die Personentransportfläche gekoppelt und die ist beim 130er weniger als 50% der Nutzfläche nach dem Kölner Urteil. Also ist ein 130er ein anderes Fahrzeug <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

A.


Das Rübenschwein