Kann mich nur anschließen. immer schön die angst schüren, auf das einem der himmel auf den Kopf fällt. Früher wäre man für eine nicht eingetragene AHR noch fast erschossen worden und heute wird's einfach nur ordentlich angeschraubt. wenn der Stoßfänger ordentlich gemacht ist, ist es eben in Ordnung. was soll der Tüv onkel den da eintragen ?
Legst Du Wert auf Diskussionen mit der Rennleitung oder irgendwelchen Bürokraten, dann trag sie nicht ein. Möglicherweise hast Du Recht, vielleicht auch nicht.
Willst Du aber Deine Ruhe haben, dann lass sie eintragen.
Cheers, Hartmut
von zwei Übeln wählt man besser das, was man schon kennt
OK. Ich habs mir überlegt. Da ich die Fahrzeugmaße nicht verändert habe, werde ich die Stoßstange erst nach Aufforderung durch behördliche Ordnungskräfte oder im Rahmen des nächsten DEKRA Termins eintragen lassen. Im Moment sehe ich dazu keine Veranlassung. Danke für die vielen, wenn auch unterschiedlichen, Antworten. Sie haben sehr zu meiner Entscheidungsfindung beigetragen. <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />
Nicht nur die Diskussion ist "deutsch"... leider scheint es im Falle eines (Un-)falles selbst bei kleinster Lackschädigung eine Art Gen zu geben, das den ach so Geschädigten unwillkürlich aus dem Schadenersatz- in den Gewinnmaximierungsmodus schalten läßt. Da wird u.U. auch die oben im Bild gezeigte Umbaustoßstange (selbst ohne den seltsamen Bügel) notfalls per Katalogbildvergleich als Gefahrerhöhendes Übel erkannt *hüstel* und dann rührt einem ein solcher Stratege Dinge ein, wegen deren Aufkommen man geneigt ist, eine Auswanderung in menschenferne Gegenden ernstlich zu erwägen.
Ergo: Wer solchen Spezialisten die Ereiferungsgrundlage entziehen möchte, kann damit durchaus auch "unbürokratische" Ziele verfolgen.