@ Hartwig: der Mann hatte Recht mit seiner Klage!
Normalerweise steht nämlich im Kfz.-Brief/-Schein, ABE-Zettel etc., daß die Ahk nur am Fahrzeug montiert sein darf, wenn ein Anhänger gezogen wird. Das heißt also, ganz theoretisch: Anhänger ab, Ahk ab, selbst wenn Du mal eben nur 200m zu Tanken fährst.....
Übrigens: für Abnehnb. Ahk.-Vielfahrer: die Schlösser an den Dingern rosten gern ein, man bekommt sie dann nach ca. 3 Monaten nur noch mit Gewalt ab....
Wenn wir schon beim Thema sind: abnehmbare Fahrradträger sind ohne Fahrrad auch nicht erlaubt(eigentlich; wenn ich mein Rad gerade zum Händler zur Reparatur gebracht habe, darf ich natürlich damit nach Hause fahren..)
gruß
thomas