Hallo

§19 Abs. 2 Nr2 StVZO

2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


eine Gefährdung die zum erlöschen der BE führt ergibt sich alleine aus der Änderung der Stosstange, dazu gibt es auch noch einen Beispielkatalog habe ich nicht online gefunden.

Last edited by buckdanny99; 28/11/2007 11:00.

Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.