Stimmt Gorli, weiss ich seit gestern auch. Der Reifen wird ja für das lange Fahrgestell verwendet. Deshalb kann auch eine Einzelfreigabe (mit zugeordneter FIN) erfolgen. Ich habe vorher nur geschrieben, was werkseitig angeboten wird, nicht was mit Einzelfreigeben durch das Werk gestattet ist. Allerdings sind bei dieser Breite dann Kotflügelverbreiterungen nötig. Aber da kommt es auch darauf an, wie der Prüfer das sieht. bei den Reifen, mit denen Du bei mir warst, solltest Du beim Tüv eine gute Chance haben, da die reale Laufflächenbreite Deiner 235er schmaler ist als von meinen 225ern und damit innerhalb der Kontur des Radlaufes liegt.
Hast Du die Räder von mir denn schon drauf?
Übrigens wollte der TÜV ein solches Einzelgutachten bei mir nicht anerkennen. Erst die geballte Ladung Einzelgutachten, Betriebsanleitung, Fulda- "Gutachten" und ORC- Gutachten brachte den Prüfer dazu, mir die 225/75 R16 einzutragen. Mit den Reifen vorfahren musste ich auch noch.

@malossimatz: mit Radlaufverbreiterungen kannst Du breitere Reifen fahren, allerdings nicht auf den schmalen Rädern. Die Rad/Reifen- Kombination ist das Problem. Die meisten Reifenhersteller (Ausnahme Fulda) sind in der ETRTO und halten sich an die technischen Vorgaben. Im Forum gibt es aber genug Leute, die breitere Reifen auf den schmalen Rädern fahren und damit anscheinend keine Probleme haben. Vielleicht kopiert Dir jemand seinen Brief und zusammen mit dem Fulda- Gutachten hast Du gute Chancen. Das Dumme ist nur, dass Du mit den Reifen auch vor- fahren musst. Das heißt im Allgemeinen, erst Reifen kaufen und dann hoffen, dass sie eingetragen werden. Auch eine Art Glücksspiel.

Zuletzt bearbeitet von otto1; 22/02/2005 06:42.

Gruß
René

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Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)