Stuttgart ist schon viel weiter:
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/t.../gen/189136.htm

"Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist also stets die Bescheinigung, dass für das Kfz derzeit kein geeignetes Nachrüstungssystem verfügbar ist.. Diese wird von einer AU-Werkstätte ausgestellt., einem Prüfingenieur oder einer technischen Überwachungsorganisation. Sie gilt ein Jahr."


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