Zitat
"Zugmaschinen mit Hilfsladefläche unterliegen aber dann dem Verbot, wenn die zulässige Nutzlast mehr als 40 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt (OLG Celle, OLG Düsseldorf)."

So ein Quatsch.Wenn die Nutzlast über 40% liegt bekommt man keine Zugmaschinenzulassung!

Sorry aber da liegst Du wiederum falsch! Beispiel: Schwerlastzugmaschinen mit Ballastbrücke.