Deswegen heißt das wohl auch Ballastbrücke und nicht Hilfsladefläche.

1a Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz.
Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche ...


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