Bei Wiki:
Das Mitführen von 2 Anhängern ist nur erlaubt, wenn folgende Regeln eingehalten werden:
* Das Zugfahrzeug muss eine Eigenmasse von mindestens 4.5 Tonnen aufweisen.
* Die Motorleistung muss mindestens 5kW pro Tonne hoechster zulaessiger Gesamtmasse betragen.
* Der erste Anhaenger darf nicht mehr als 2 Achsen haben.
* Die Gesamtlaenge des Kraftwagenzugs darf 18.75 Meter nicht ueberschreiten.
* Die Gesamtmasse darf maximal 38 Tonnen + 5 % betragen.
Stimmt das so?
Ich dachte gerade an einen LR mit zwei Sankeys <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Vielleicht gelten die Werte für Österreich oder Schweiz?! In D jedenfalls nicht:
4,5to ist falsch
5kW gelten für alle außer Zugmaschine (2,2kW); §35 StVZO
Quatsch
18m bei Zugmaschine+Anhänger (1 oder 2); 18,75m bei LKW+Anhänger (§32 StVZO)
44to bei Sattelkraftfahrzeug mit Container (§34 StVZO)
Für den Landy mit zwei Anhängern gibt es andere Probleme:
- Führerschein (CE oder C1E) alter 3er reicht nicht
- Gutachten Haken am ersten Anhänger
- nur ein auflaufgebremster Anhänger (und der zweite?)
A N D R E A S