Und jetzt mal was anderes:
StVZO

§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät

(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten

2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,



Kennt jemand eine Verwaltungsvorschrift,die eine Ausnahme für private Nutzungen vorsieht?