Die Kontrollgeräte sind für die GEWERBLICHE Nutzung.
Das steht da so aber nicht,auch nicht bei den Ausnahmen.
Es soll TÜVs geben,die so ein Ding,bei einer Zugmaschinenzulassung sehen wollen.
Und dann hab ich gestern im Verkehrsportal gelesen,dass auch bei privaten Fahrten eine Tachoscheibe einzulegen ist,selbst,wenn der Fahrtenschreiber nur aus Geck installiert wurde. <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />