Das ist ja alles wunderschön,leider regelt die Verordnung nicht die Montage von Fahrtenschreibern,sondern:
"Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten,
Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer
im Straßengüter- und ‑personenverkehr festgelegt."
Und die STVZO berücksichtigt nur diese beiden:
Zitat
9. Fahrzeugen, die für Beförderungen im Zirkus- oder Schaustellergewerbe verwendet werden;


13. Fahrzeugen, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden.


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