Öhem, es sollte aber nicht außer acht gelassen werden, das die
VO3820/85 durch eine neue VO ersetzt wurde, da ja die
elektronischen Fahrtenschreiber eingeführt worden sind.
Da könnte sich was geändert haben.
Ist es nicht so, das KFZ über 10 to einen "Fahrtenschreiber"
benötigen, weil die Geschwindigkeit aufzuzeichnen ist ?
@ K260:
In der STVO steht, ....Anhänger hinter LKW dürfen nicht
verkehren....
GRuß aus Berlin

Last edited by AndreasHirsch; 28/12/2007 09:00.