die KBA Abfrage, ist eigentlich für die Zulassung notwendig, sollte den TÜV/DEKRA nicht interessieren, und inzwischen ist diese Abfrage von der Zulassungstelle online durchführbar.
War bei mir so: (vor ca. 2 Jahren)
beim TÜV war Vorbedingung, das ich die KBA-Freigabe mitbringe zur Abname, dafür bekam ich
dort einen Zettel für die Zulassung, das die mir dort den neuen Brief mit den entsprechenden festgestellten techn. Angaben erstellen.
Einen blanko-Brief hab ich nie in Händen gehalten.
Erscheint mir von der Vorgehensweise auch logischer.
Kann allerdings in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.