Hallo

das mit der EUR.1 ist theoretisch richtig, die praktische Durchführung lässt es vermutlich scheitern.

ausgestellt wird die EUR.1 vom Händler, aber bestätigt wird die EUR.1 vom Schweizer Zoll, dies soll der aber nur machen wenn die ursprüngliche Präferenzdokument(EUR.1. UE(Ursprungerklärung auf Rechnung)) vorliegt.


eine Alternative ist bei einem Wert bis 6000,-- € das der Verkäufer die Ursprungerklärung/UE auf die Rechnung schreibt, Wortlaut beachten.

Wortlaut der Ursprungserklärung/ UE


es ist dann aber immer noch möglich das der deutsche Zoll die jeweiligen EUR.1/UE anzweifelt, zur Überprüfung in die Schweiz zurückschickt, wenn dann die entsprechenden Nachweise nicht vorliegen wird die EUR.1/UE für ungültig erklärt.


Gruss Christof


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das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.