Hallo zusammen,

ob Schweiz oder Deutschland:
Wie schon geschrieben muß der Fahrzeughersteller nachweisen, daß die Befestigungspunkte halten. Bei Aufbauten aeid i.d.R. IHR die Hersteller, also müßt IHR das nachweisen.

Wie dieser Nachweis geschieht, ist eine andere Sache, aber auch die großen Hersteller kochen nur mit Wasser, und da gibt es TÜVer (oder Vergleichbare), die die Angaben prüfen. Soll also heißen:

Redet vorher mit dem TÜV/wasauchimmer, wie er sich das vorstellt. Blockt dieser, sucht einen Anderen auf.

Wenn beispielsweise die Befestigungen in die tragende Unterkonstruktion des Aufbaus integriert wird, spricht normalerweise nichts gegen eine Eintragung, denn dann hält die Befestigung wenigstens solange, wie der Aufbau auf dem Fahrzeug bleibt.

Wie gesagt, notfalls mit mehreren Prüfern reden, irgendein Vernünftiger ist sicherlich zu finden.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.