Original geschrieben von landcruiser
das ist in der Zuständigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt
nicht ganz richtig.
Erklärung worum es geht:
Man muss unterscheiden zwischen einer Ordnungwidrigkeit und einem Bußgeldbescheid!
Ordnungswidrigkeit darf von Ordnungsbehörden ( früher Politessen) verfolgt werden.
Bußgeldbescheid darf nur von der Polizei verhängt werden!
Bei einer Ordnungswidrigkeit fallen keine Punkte in Flensburg an!!!!
Das ist der Haken an dieser Geschichte.
Ein Zettelchen hinter der Windschutzscheibe, wegen fehlendem Aufkleber mit dieser Strafandrohung ( Punkt in Flensburg), ausgefüllt von der Ordnungsbehörde, kann vor Gericht angefochten werden.

Jetzt glaubt die Berliner Verwaltung, besonders schlau zu sein und leitet diese " Zettelchen" an die Polizei weiter, damit diese die "Straftat" verfolgen kann.
Wird spannend die Geschichte, werden die Gerichte einiges zu tun bekommen.
Tja, wir leben halt in einer überbordenden Bürokratie, da muss jeder beschäftigt werden.
Ich find`s mittlerweile nur noch....